Steuerabzugsrechner für koreanische Altersvorsorge (Yeongeum-Jeochuk & IRP)
Erstattung aus dem Steuerabzug für Einzahlungen in koreanische Altersvorsorge und IRP sofort berechnen
Geben Sie Ihre Einzahlungen in eine koreanische Rentensparanlage (Yeongeum-Jeochuk) und in ein IRP (individueller Altersvorsorgeplan) ein – der Rechner ermittelt sofort, welche Steuererstattung Sie beim koreanischen Jahresausgleich bzw. bei der Einkommensteuererklärung erwarten können. Sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige und sonstige Einkommensbezieher wird der je nach Einkommensstufe geltende Absetzungssatz (16,5 % oder 13,2 %) automatisch berücksichtigt. Alle Berechnungen laufen ausschließlich im Browser ab, Ihre Einkommensdaten werden nicht an einen Server übertragen.
🔒 Alles läuft zu 100 % in Ihrem Browser. Ihre Dateien und Eingaben werden niemals auf einen Server hochgeladen.
Anleitung
- Wählen Sie Ihre Einkommensart: „Angestellte (Jahresausgleich)“ oder „Sonstige Einkommensbezieher (Einkommensteuererklärung)“.
- Geben Sie Ihr Bruttojahresgehalt bzw. Ihr Gesamteinkommen ein.
- Tragen Sie die jährlichen Einzahlungen in Rentensparanlage und IRP jeweils separat ein.
- Sehen Sie sich die voraussichtliche Erstattung sowie den Betrag an, den Sie bis zur Höchstgrenze noch zusätzlich einzahlen könnten, und kopieren Sie das Ergebnis.
FAQ
- Wie hoch sind die Höchstgrenzen für Rentensparanlage und IRP jeweils?
- Für die Rentensparanlage werden bis zu 6 Mio. KRW pro Jahr anerkannt, für Rentensparanlage und IRP zusammen liegt die Grenze bei 9 Mio. KRW jährlich. Schöpfen Sie also allein mit der Rentensparanlage die 6 Mio. KRW aus, können Sie über das IRP weitere 3 Mio. KRW geltend machen.
- Wie wird der Absetzungssatz bestimmt?
- Bis zu einem Bruttogehalt von 55 Mio. KRW (bzw. einem Gesamteinkommen von 45 Mio. KRW) gelten 16,5 % inklusive lokaler Einkommensteuer, darüber 13,2 %. Das Tool ermittelt den Satz anhand Ihrer Eingabe automatisch.
- Kann das Ergebnis von der tatsächlichen Erstattung abweichen?
- Ja. Der Rechner berücksichtigt nur Höchstgrenzen und Absetzungssatz und liefert damit einen Schätzwert. Die tatsächliche Erstattung hängt von weiteren Abzügen, Ermäßigungen und der Höhe der errechneten Steuerschuld ab – nutzen Sie das Ergebnis daher als Orientierung.
