Rechner für die Lohnpfändungsgrenze (Südkorea)
Pfändbaren Anteil des Monatslohns nach koreanischem Zwangsvollstreckungsrecht sofort berechnen
Wird der Lohn zum Ziel einer Forderungseintreibung oder einer vorläufigen Pfändung, wollen Beschäftigte wie Gläubiger wissen, wie viel tatsächlich gepfändet werden darf und welcher Teil geschützt bleibt. Dieses Werkzeug bildet die gestaffelten Vorgaben aus § 246 des koreanischen Zwangsvollstreckungsgesetzes eins zu eins ab und zeigt sofort den unpfändbaren und den pfändbaren Betrag. Ihre Gehaltsangaben werden nur im Browser berechnet und nicht an einen Server übertragen.
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Anleitung
- Tragen Sie Ihr Monatsgehalt (brutto oder ausgezahlt) in das Eingabefeld ein.
- Lesen Sie oben auf dem Bildschirm den maximal pfändbaren Betrag ab.
- Prüfen Sie darunter den Betrag, der zur Sicherung des Existenzminimums unpfändbar bleibt.
- Variieren Sie das Gehalt und vergleichen Sie, wie sich die Pfändungsgrenze über die Stufen hinweg verändert.
FAQ
- Ist ein Monatslohn bis 1.850.000 KRW wirklich unpfändbar?
- Ja. Zur Sicherung des Existenzminimums schützt das koreanische Zwangsvollstreckungsgesetz Monatsgehälter bis 1.850.000 KRW in voller Höhe vor einer Pfändung.
- Wird bei Gutverdienern das gesamte Gehalt gepfändet?
- Nein. Auch oberhalb von 6.000.000 KRW greift eine progressive Staffel: Unpfändbar bleiben 3.000.000 KRW zuzüglich der Hälfte des darüber liegenden Betrags.
- Werden meine Gehaltsangaben irgendwo gespeichert?
- Nein. Sämtliche Berechnungen laufen ausschließlich im Browser ab und werden weder übertragen noch gespeichert.
