Rechner für die koreanische Immobilien-Veräußerungssteuer
Kaufpreis und Verkaufspreis eingeben und die Veräußerungssteuer sofort berechnen
Geben Sie Anschaffungspreis, Veräußerungspreis, Besitz- und Wohndauer sowie die abzugsfähigen Kosten ein, und der Rechner ermittelt die voraussichtliche koreanische Veräußerungssteuer („yangdo sodeukse“) – inklusive der Steuerbefreiung für Ein-Haushalt-Ein-Wohnung bei einem Verkaufspreis bis 1,2 Mrd. KRW und des Sonderabzugs für langjährigen Besitz. Nützlich für Eigentümer einer oder mehrerer Wohnimmobilien in Korea, die vor dem Verkauf eine grobe Vorstellung ihrer Steuerlast gewinnen möchten. Alle Berechnungen finden ausschließlich im Browser statt, Ihre Beträge werden nicht an einen Server übertragen.
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Anleitung
- Wählen Sie die Immobilienart (Wohnung oder Gewerbe/Grundstück) und die Anzahl der Wohnungen im Haushalt aus.
- Geben Sie Anschaffungspreis, Veräußerungspreis und Besitzdauer ein – bei einer einzigen Wohnung zusätzlich die tatsächliche Wohndauer.
- Tragen Sie abzugsfähige Kosten wie Umbau- und Reparaturkosten oder Maklergebühren ein.
- Prüfen Sie den Sonderabzug für langjährigen Besitz, die Bemessungsgrundlage sowie die Gesamtsteuer inklusive lokaler Einkommensteuer und kopieren Sie das Ergebnis.
FAQ
- Ich besitze nur eine Wohnung, und die Steuer beträgt 0 KRW – warum?
- Ein Haushalt mit einer einzigen Wohnung ist bei einem Veräußerungspreis bis 1,2 Mrd. KRW steuerbefreit, daher ergibt sich eine Steuer von 0 KRW. Übersteigt der Preis 1,2 Mrd. KRW, wird nur der anteilige Veräußerungsgewinn oberhalb dieser Grenze besteuert.
- Kann die tatsächliche Steuer abweichen?
- Ja. Der Rechner liefert einen Schätzwert auf Basis des seit 2023 geltenden Grundsteuerrechts und der Standardabzugssätze. Sonderfälle wie erhöhte Steuersätze in regulierten Gebieten oder Vergünstigungen bei Erbschaft und Schenkung bleiben unberücksichtigt – lassen Sie sich vor der Steuererklärung von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater beraten.
- Wie wird der Sonderabzug für langjährigen Besitz berechnet?
- Bei einem Haushalt mit einer einzigen Wohnung werden Besitzdauer und Wohndauer mit je 4 % pro Jahr (maximal je 40 %) angesetzt, zusammen also bis zu 80 %. Für alle übrigen Immobilien gelten 2 % pro Jahr bis maximal 30 %.
