Rechner für nicht genommenen Urlaub (Südkorea)

Abgeltung für Resturlaub auf Basis des koreanischen Regelentgelts berechnen

Dieser Rechner zeigt Ihnen, welchen Betrag Sie erwarten können, wenn Sie vor dem Ausscheiden nicht allen Urlaub nehmen konnten oder Ihr Unternehmen Resturlaub finanziell abgilt. Aus monatlichem Grundgehalt, festen Zulagen und der jährlichen Bonuszahlung ermittelt er das südkoreanische Regelentgelt (Tongsang-Imgeum) und daraus automatisch Tages- und Stundensatz sowie die voraussichtliche Abgeltung für die Zahl Ihrer offenen Urlaubstage. Alle Berechnungen laufen ausschließlich im Browser ab, Ihre Gehaltsdaten werden nicht an einen Server übertragen.

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Anleitung

  1. Geben Sie Ihr monatliches Grundgehalt sowie feste monatliche Zulagen wie Funktionszulage oder Fahrtkostenpauschale ein
  2. Tragen Sie die Summe Ihrer jährlichen Bonuszahlungen ein (sie wird durch 12 geteilt und dem monatlichen Regelentgelt zugerechnet)
  3. Erfassen Sie die monatliche Regelarbeitszeit (bei einer 40-Stunden-Woche 209 Stunden) und die Zahl Ihrer offenen Urlaubstage
  4. Prüfen Sie oben auf der Seite die voraussichtliche Gesamtabgeltung sowie Tages- und Stundensatz und kopieren Sie das Ergebnis

FAQ

Fließen Bonuszahlungen in die Urlaubsabgeltung ein?
Dieser Rechner teilt die jährliche Bonussumme durch 12 und rechnet sie dem Regelentgelt zu. Ob Boni tatsächlich zum Regelentgelt zählen, hängt jedoch von der Arbeitsordnung oder dem Tarifvertrag Ihres Unternehmens ab – nutzen Sie das Ergebnis daher nur als Orientierung.
Wie kommen die 209 Stunden monatliche Regelarbeitszeit zustande?
Zu den 40 Wochenstunden werden 8 Stunden bezahlte Wochenruhezeit addiert; diese 48 Stunden multipliziert mit der durchschnittlichen Wochenzahl je Monat (4,345) ergeben den in Südkorea üblichen Wert. Bei abweichenden Arbeitsmodellen können Sie die Zahl einfach selbst anpassen.
Stimmt der berechnete Betrag exakt mit der tatsächlichen Auszahlung überein?
Die Ermittlung des Regelentgelts kann von Unternehmen zu Unternehmen abweichen, daher liefert dieser Rechner nur einen Schätzwert zur Orientierung. Den genauen Betrag klären Sie am besten mit Ihrer Personalabteilung oder einer Fachkraft für Arbeitsrecht.

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