Rechner für die koreanische Lizenzregistersteuer (Deungnok-myeonheose)
Lizenzklasse und Region wählen – Lizenzregistersteuer und lokale Bildungsabgabe werden automatisch berechnet
Dieses Tool berechnet vorab die koreanische Lizenzregistersteuer („Deungnok-myeonheose“), die jährlich zum Stichtag 1. Januar auf Gewerbelizenzen und Registrierungen von Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften erhoben wird. Sie wählen lediglich die Lizenzklasse (Kategorie 1 bis 5) und die Region des Betriebssitzes (Großstadt, normale Stadt oder Landkreis) und sehen sofort den Endbetrag aus Hauptsteuer und lokaler Bildungsabgabe (10 % der Hauptsteuer) gemäß den Sätzen des koreanischen Gesetzes über lokale Steuern. Nützlich für Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer sowie Gründungsinteressierte in Korea, die eine Lizenz etwa im Online-Handel, in der Gastronomie oder im Baugewerbe halten und ihre Steuerlast im Voraus kennen möchten. Alle Eingaben werden ausschließlich im Browser berechnet und nicht an einen Server übertragen.
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Anleitung
- Wählen Sie die Klasse der Lizenz, die Sie besitzen oder anmelden möchten – Kategorie 1 bis 5.
- Wählen Sie die Region Ihres Betriebssitzes: Großstadt (ab 500.000 Einwohner), normale Stadt oder Landkreis bzw. ländliche Gemeinde.
- Hauptsteuer, lokale Bildungsabgabe und Gesamtbetrag erscheinen automatisch im oberen Bereich der Seite.
- Wechseln Sie Lizenzklasse oder Region, um die zu erwartende Steuerlast zu vergleichen.
FAQ
- Wann und von wem wird die Lizenzregistersteuer gezahlt?
- Sie wird jährlich zum Stichtag 1. Januar regulär allen natürlichen und juristischen Personen in Korea in Rechnung gestellt, die eine Lizenz oder behördliche Registrierung besitzen.
- Warum kommt die lokale Bildungsabgabe noch obendrauf?
- Das koreanische Gesetz über lokale Steuern schreibt vor, dass zusammen mit der Lizenzregistersteuer zusätzlich 10 % ihres Betrags als lokale Bildungsabgabe erhoben werden. Der Endbetrag ist also die Summe aus Hauptsteuer und Bildungsabgabe.
- In welche Klasse fällt der Online-Handel?
- Online-Handel und der allgemeine Groß- und Einzelhandel fallen in der Regel unter Kategorie 3. In einer Großstadt betragen die Hauptsteuer 40.500 KRW und mit 10 % Bildungsabgabe der Gesamtbetrag rund 44.550 KRW.
